informelle Beteiligung beendet

Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

Bildtitel
ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
 


Laden Sie den OB zu sich ein

Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1offen

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Laut Abfallentsorgungssatzung legt ja die Stadt unter Anhörung der "Anschlusspflichtigen" den Satzungsgemäßen Abstellort für Mülltonnen fest. Nun gibt es von der Stadt festgelegte Abstellorte die nicht vom Dualen System für den Vollservice akzeptiert werden. Nun schreibt die Stadt für einige dieser Standorte einen Vollservice aus. Wird dieser Vollservice aus Gebühren finanziert? Laut Abfallgebührenordnung ist die Wertstoffstonne in §4 (1) der Abfallgebühren enthalten. Ist hier eine relative Absenkung der Gebühren für Haushalte die nun vom Vollservice ausgeschlossen werden vorgesehen? Es kommen ja auf diese Haushalte ggf schon zusätzliche Kosten von 50-150 EUR monatlich zu und sie müssten den Vollservice für die über 15m Haushalte indirekt mitfinanzieren.
Ist es geplant die Abfallentsorgungssatzung anzupassen um für alle Standorte einen Satzungskonformität herzustellen und zukünftige Rechtsunsicherheit für Altbauten zu vermeiden (nicht umsetzbare 'muss' Vorschriften statt 'soll' Vorschriften)?


Dr. Frank Mentrup

„Sehr geehrte/r Frau/Herr triedel,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aufgrund des neuen Verpackungsgesetzes sind seit dem 01.01.2024 die Betreiber Dualer Systeme für die Leerung der Wertstoffbehälter im Stadtgebiet Karlsruhe zuständig. Als Vertreterin der Dualen Systeme hat die Firma Landbell die Leistung ausgeschrieben und die Firma Knettenbrech + Gurdulic (K & G) mit der Leerung der Wertstoffbehälter beauftragt. Die Fa. K +G leert Wertstoffbehälter, welche einen satzungskonformen Behälterstandplatz vorweisen, d.h. der Standplatz sollte so nah wie möglich am Halteplatz des Sammelfahrzeugs liegen, jedoch nicht weiter als 15 Meter entfernt sein, befestigte Transportwege müssen ebenerdig sein und dürfen keine Stufen und Steigungen über fünf Prozent haben. Dies betrifft Neubauten und Altbauten gleichermaßen. Die Stadt Karlsruhe hat bislang den Vollservice großzügiger ausgelegt, mehr Mitarbeitende eingesetzt und alle Touren mit sog. Leistungswerten geplant, um einen soweit wie möglich umfassenden Bürgerservice sicherzustellen, aber auch die Belastung der einzelnen Mitarbeitenden entsprechend zu berücksichtigen.

Nachdem Probleme bei der Wertstoffsammlung auch in Bezug auf den Vollservice zu Tage traten, hat die Stadt ein Vergabeverfahren gestartet, um den Vollservice für möglichst viele Haushalte sicherzustellen. Dies würde 27 Meter und 1 Treppenstufe sowie Klingeln beinhalten. Bis zur Vergabe muss ein Nachprüfungsverfahren abgewartet werden.

Der Gebührenhaushalt der Stadt Karlsruhe ist jährlich neu zu kalkulieren und nach dem Kommunalabgabengesetz kostendeckend zu gestalten. Die Satzung der Stadt Karlsruhe sieht derzeit keine Erhebung von reinen Leerungs- beziehungsweise Einzelgebühren vor. Die Erhebung einer Teilgebühr ist derzeit nicht möglich. Das heißt, es erfolgt keine Bewertung einzelner Objekte oder Auswertung des Nutzungsverhaltens einzelner Bürgerinnen und Bürger. Damit ist eine Reduktion der Abfallgebühr auf einfachen Antrag derzeit nicht möglich und würde nur um den rechnerischen Teil der Kosten an den gesamten gebührenfähigen Kosten der Abfallentsorgung (unter 1 Prozent) pro Haushalt rein rechnerisch einen Eurobetrag im unteren einstelligen Bereich pro Jahr betragen.
Vielmehr wird die Abfallgebühr der Stadt Karlsruhe im Rahmen einer Pauschalgebühr erhoben. Die Gebührenhöhe bemisst sich dabei am Gesamtaufwand aller Entsorgungsleistungen pro Kalenderjahr und ist abhängig vom Volumen der gestellten Restmüllbehälter. Mit der Erhebung der Gebühr erhalten Sie nicht nur die Leerung Ihrer Restmüllbehälter, sondern auch die Leerung der Bio- und Altpapierbehälter sowie zahlreiche weitere Leistungen.

Die Entsorgungsgebühren für den Wertstoff (Verpackungsanteil BDS) entrichten Sie bereits beim Einkauf der Produkte. Die Entsorgungsgebühren für den kommunalen Anteil sind in der Abfallgebühr inkludiert.
Die Kosten für einen erweiterten Vollservice sind voraussichtlich zu 36,5 % (entspricht dem kommunalen Anteil der Wertstoffsammlung) aus dem Gebührenhaushalt und zu 63,5 % aus dem Steuerhaushalt zu decken.

Im Zuge der oben genannten jährlichen Abfallgebührenkalkulation werden auch die geltenden Abfallsatzungen der Stadt Karlsruhe kritisch überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Hierbei kann es auch zu Satzungsanpassungen bezüglich der Behälterstandorte bzw. Vollserviceregelungen kommen. Eine künftig differenziertere Erhebung von Abfallgebühren hinsichtlich des jeweiligen Behälterstandplatzes wird in die weiteren Überlegungen einbezogen. Letztlich hat der Gemeinderat die Entscheidungen über mögliche Änderungen zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Frank Mentrup

23.07.24, 15:05 , 0 Kommentare , Zustimmungen