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Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

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Phase 1offen

Sie fragen - der OB antwortet

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Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Vorschlag zur kostenfreien Parknutzung durch Carsharing-Fahrzeuge auf kostenpflichtigen Parkplätzen


ich wende mich an Sie mit einem Anliegen, das die nachhaltige Mobilität in Karlsruhe fördern und die Nutzung von Carsharing-Angeboten weiter optimieren könnte.

Carsharing-Angebote wie Stadtmobil sind ein wichtiger Bestandteil moderner urbaner Mobilität. Insbesondere die Nutzung der sogenannten „Stadtflitzer“ bietet eine flexible und umweltfreundliche Möglichkeit, kurze Strecken innerhalb der Stadt zurückzulegen, ohne zusätzliche Ressourcen zu belasten.

Ich schlage vor, für Stadtflitzer eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, die es erlaubt, auf kostenpflichtigen Parkplätzen innerhalb ihres Nutzungsbereichs ohne zusätzliche Gebühren zu parken. Dieser Vorschlag bezieht sich ausdrücklich nur auf Stadtflitzer und nicht auf andere Fahrzeuge der Flotten.


Argumente für den Vorschlag

• Förderung nachhaltiger Mobilität:
Die kostenlose Parknutzung für Stadtflitzer würde die Attraktivität dieser speziellen Carsharing-Option steigern und mehr Menschen dazu motivieren, auf den Besitz eines eigenen Autos zu verzichten. Dies reduziert den CO₂-Ausstoß und unterstützt umweltfreundliches Verhalten.

• Flexibilität für Nutzer:
Die Stadtflitzer ermöglichen spontanes und flexibles Fahren innerhalb ihres definierten Bereichs. Eine Erleichterung bei der Parkplatzsuche durch die kostenfreie Nutzung von Parkplätzen würde diese Flexibilität weiter stärken.

• Reduktion des Parkdrucks:
Da Stadtflitzer vor allem für Kurzstrecken genutzt werden, bleiben sie nie lange an einem Ort stehen. Dies unterscheidet sie von privaten Fahrzeugen und reduziert den Druck auf Parkplätze.

• Zielgerichtete Förderung:
Die Beschränkung der Regelung auf Stadtflitzer vermeidet, dass größere Carsharing-Fahrzeuge oder Langzeitmieten von dieser Regelung profitieren. Dies stellt sicher, dass die Maßnahme ausschließlich die Fahrzeuge betrifft, die für den urbanen Nahverkehr gedacht sind.

• Umweltvorteile:
Durch die Förderung von Stadtflitzern kann Karlsruhe als umweltfreundliche und zukunftsorientierte Stadt ihre Vorreiterrolle stärken.


Die Einnahmeverluste werden durch die langfristigen Vorteile einer geringeren Verkehrs- und Umweltbelastung ausgeglichen. Zudem parken Stadtflitzer in der Regel nur für kurze Zeit, was den Verlust minimiert.
Stadtflitzer sind Teil eines Gemeinschaftskonzepts, das vielen Bürgerinnen und Bürgern offensteht. Sie fördern den Verzicht auf Privatfahrzeuge, was wiederum den Verkehr für alle reduziert. Stadtflitzer sind klar als solche gekennzeichnet, sodass die Umsetzung leicht kontrollierbar ist. Missbrauch durch andere Carsharing-Fahrzeuge oder Privatpersonen kann ausgeschlossen werden.



In diesem Sinne

Freundliche Grüße


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte/r MichaKA,

vielen Dank für Ihre Bürgeranfrage in unserem Bürgerbeteiligungsportal „Sie fragen, der OB antwortet“ und Ihrem Vorschlag zur kostenfreien Parknutzung durch Carsharing-Fahrzeuge auf kostenpflichtigen Parkplätzen.

Es freut mich, dass Sie sich für Carsharing und eine nachhaltige Mobilität einsetzen.

Die Stadtflitzer, als Teil des Angebots von Stadtmobil, stellen eine gute Ergänzung zum stationsgebundenen Carsharingangebot dar. Wie Sie auch bereits ausführen, ermöglichen diese ein spontanes und flexibles Nutzen der Fahrzeuge.

Jedes Stadtflitzer-Fahrzeug verfügt bereits über eine Ausnahmegenehmigung.
Diese enthält unter anderem auch Bestimmungen zum Parken an Parkplätzen mit Parkscheinautomaten und in Bewohnerparkzonen.

Durch die Ausnahmegenehmigung dürfen die Stadtflitzer auf bewirtschafteten Parkplätzen bis zur angegebenen Höchstparkdauer gebührenfrei parken. Hierbei ist die Parkscheibe auszulegen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt ebenso für das Parken innerhalb einer Bewohnerparkzone und an den darin befindlichen Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung, sofern die Parkflächen zu der Parkzeit den Anwohnenden vorbehalten sind. Ansonsten ist auch in einer Bewohnerparkzone eine Parkscheibe auszulegen und die Höchstparkdauer zu beachten.

Durch die Ausnahmegenehmigung wurde bereits eine deutliche Erleichterung für die Nutzenden von Stadtflitzern geschaffen, da hierdurch beispielsweise das kurzzeitige Parken zum Einkaufen oder Ähnlichem kostenfrei möglich ist.
Grundsätzlich ist es Sinn und Zweck bewirtschafteter Parkflächen, einer möglichst großen Anzahl an Verkehrsteilnehmenden das kurzzeitige Parken zu ermöglichen. Daher soll auch die Beschränkung auf die Höchstparkdauer in der Ausnahmegenehmigung verhindern, dass nicht genutzte beziehungsweise selten genutzte Stadtflitzer über längere Zeit gebührenpflichtige Parkplätze blockieren.

Eine Ausweitung der bestehenden Ausnahmegenehmigung ohne eine Beschränkung auf die Höchstparkdauer ist daher nicht möglich. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich die Stadt Karlsruhe aktiv für die Förderung von Carsharing und anderen Formen nachhaltiger Mobilität einsetzt. So wurde Karlsruhe jüngst auch zum wiederholten Male „Carsharing-Hauptstadt“ Deutschlands und konnte andere Großstädte wie München oder Hamburg deutlich distanzieren. Hierauf sind wir stolz und ich darf Ihnen zusichern, dass wir auch weiterhin mit voller Tatenkraft daran arbeiten, die Zahl an Carsharing-Standorten weiter kontinuierlich auszubauen, um Carsharing in Karlsruhe noch attraktiver zu gestalten.
Für Ihre Rückmeldung und Ihr Engagement für Carsharing bedanke ich mich und stehe Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Frank Mentrup

13.01.25, 14:34 , 0 Kommentare , Zustimmungen