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Ihr direkter Draht zum OB

Information und Austausch

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ThemaVerwaltung
ZeitraumFortlaufend
Zielgruppealle Einwohnerinnen und Einwohner
Stadtteil stadtweit

Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?

Sie fragen - der OB antwortet

Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.

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Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?

Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
Phase 1offen

Sie fragen - der OB antwortet

Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.

Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:

Sehr geehrter Dr. Mentrup,

anbei eine Anregung zur Reduzierung der Kosten für die Straßenbeleuchtung:
Ist Stand: sobald an 3 von 5 Messpunkten in der Stadt der Helligkeitswert von 50 Lux unterschritten wird, wird die Beleuchtung eingeschaltet, wird der Wert von 50 Lux überschritten erfolgt die Abschaltung.
Der Wert von 50 Lux ist historisch bedingt irgendwann einmal festgelegt worden, aber in keinem Gesetz verpflichtend vorgegeben.
Meine subjektive Beobachtung bzgl. der Schaltpunkte ist, dass die wahrgenommene Helligkeit vor dem Ausschalten deutlich höher ist wie die wahrgenommene Helligkeit beim Einschalten der Beleuchtung. Geschätzt sind das in den Wintermonaten ca. 5 Minuten, immer Sommer ca. 15 Minuten die die Beleuchtung früher ausgeschaltet werden könnte um eine gleiche wahrgenommene Helligkeit zu erreichen.
Der Grund für den Unterschied bei der Wahrnehmung der Helligkeit ist bedingt durch die menschliche Natur. Abends, bei zunehmender Dunkelheit bildet sich Melatonin und bewirkt letztlich, dass wir irgendwann einschlafen. Morgens, nach dem Aufwachen ist das Melatonin abgebaut und der Körper ist auf die ansteigende Helligkeit besser eingestellt, die Sinne sind wacher und wir empfinden die Helligkeit größer, auch wenn die Messwerte etwas anderes sagen.
Der Unterschied in der Wahrnehmung zwischen Winter und Sommer ist bedingt durch die Erdumlaufbahn um die Sonne und den Winkel der Erdachse zur Sonne. Im Winter steigt und sinkt die Sonne am Horizont gefühlt schneller wie im Sommer, was dazu führt, dass die Messwerte schneller erreicht werden.
Vorschlag:
Senkung des Lux Wertes zum Ausschalten der Straßenbeleuchtung bei steigenden Werten von derzeit 50 Lux auf z.B. 40 Lux.
Dieses sollte mit geringen Kosten in der derzeitigen Logik geändert werden können.
Einsparung: diese berechnet sich nach der durchschnittlichen Verkürzung der Beleuchtungsphase um 10 Minuten (1/6 Stunde) multipliziert mit der Gesamt kW Zahl der Straßenbeleuchtung multipliziert mit den Kosten einer kWh.
Für die Umsetzung bedarf es eines Stadtratsbeschlusses.
Einsparungspotential: ca. 50.000€ / Jahr

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Frank Mentrup

Sehr geehrte/r Anfragende/r,

vielen Dank für Ihre fundierte Anregung und die ausführlichen Überlegungen zu einer möglichen Verkürzung der Betriebszeit der Straßenbeleuchtung. Den Vorschlag, morgens einen niedrigeren Ausschaltwert vorzusehen, haben wir geprüft.

Die einheitliche Schaltung bei 50 Lux geht auf eine im Jahr 1999 durch den damaligen Oberbürgermeister abgestimmte Festlegung der Ein- und Ausschaltschwelle für die Karlsruher Straßenbeleuchtung zurück. Das sogenannte Drei-aus-fünf-Prinzip verhindert zugleich, dass örtliche oder witterungsbedingte Unterschiede an einer einzelnen Messstelle unmittelbar einen Schaltvorgang auslösen.

Der Schaltwert ist jedoch nicht allein historisch begründet. Bei seiner Bewertung sind vor allem die Verkehrssicherheit und die daraus folgende Verkehrssicherungspflicht zu berücksichtigen. So sieht die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, R-FGÜ 2001, vor, dass deren zusätzliche Beleuchtung spätestens bei einer Beleuchtungsstärke von 30 Lux wirksam sein muss.

Die Schaltschwelle von 50 Lux gewährleistet hierzu eine Reserve. Diese war insbesondere bei den früher eingesetzten Natriumdampflampen erforderlich, da diese nach dem Einschalten mehrere Minuten benötigten, um ihre volle Lichtleistung zu erreichen. Bei LED-Leuchten entfällt diese Hochlaufzeit weitgehend. Gleichwohl sind weiterhin unterschiedliche örtliche Lichtverhältnisse, witterungsbedingte Einflüsse, mögliche Messabweichungen, ältere Lampentypen sowie Übertragungs- und Schaltzeiten der Rundsteuerung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sieht die DIN EN 13201 für anspruchsvolle Konfliktbereiche oder Kreuzungen mit der Beleuchtungsklasse C0 einen Wert von 50 Lux vor. Daher muss sich die Steuerung an objektiven lichttechnischen Vorgaben und Messwerten orientieren. Eine allein auf der subjektiven Helligkeitswahrnehmung beruhende Absenkung würde die verkehrs- und haftungsrechtlichen Risiken nicht hinreichend berücksichtigen.

Eine beispielhafte Auswertung vorliegender Messdaten bestätigt zwar grundsätzlich ein Einsparpotenzial, zeigt für den betrachteten Zeitraum jedoch deutlich kürzere Zeitspannen als die angenommenen zehn Minuten. Am Messstandort in Durlach lagen zwischen dem Überschreiten von 40 und 50 Lux am Morgen des 5. September 2026 rund 1,5 Minuten, am 6. September rund 1,3 Minuten und am 7. September rund 1,1 Minuten. Bei einem Anschlusswert der Karlsruher Straßenbeleuchtung von rund 1.860 Kilowatt im Jahr 2025 ergäbe sich auf Grundlage dieser Zeitspannen rechnerisch eine deutlich geringere Einsparung. Das tatsächlich erreichbare Einsparpotenzial hängt jedoch von Jahreszeit, Witterung und örtlichen Lichtverhältnissen ab und lässt sich auf Grundlage der Stichprobe nicht pauschal ermitteln.

Unabhängig davon verfolgen wir die technische Weiterentwicklung der Steuerung. Bereits 2023 wurden gemeinsam mit einer auf Steuerungs- und Automatisierungstechnik spezialisierten Firma die Spezifikationen für einen Beleuchtungsstärkemesssensor mit programmierbarer Steuerungseinheit definiert. Eine erste Einheit wurde inzwischen installiert und soll nach Abschluss des Testbetriebs in den Produktivbetrieb überführt werden. Im Erweiterungsmodul ist neben der Schaltschwelle von 50 Lux bereits eine zweite Schaltschwelle von 40 Lux als technische Option hinterlegt. Damit sind die technischen Voraussetzungen geschaffen, unterschiedliche Werte für das Ein- und Ausschalten künftig zu prüfen.

Derzeit konzentrieren wir uns auf bereits beschlossene Maßnahmen mit einem deutlich größeren Einsparpotenzial, insbesondere die weitere stadtweite Umrüstung auf LED-Technik und die Umsetzung einer Nachtabsenkung. Ihren Vorschlag zur Anpassung des morgendlichen Ausschaltzeitpunkts behalten wir im Blick.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister

02.10.26, 07:42 , 1 Kommentare [Kommentare einblenden] , Zustimmungen


KA2023

Sehr geehrter Dr. Mentrup,

vielen Dank für die ausführliche Antwort und Danke für Ihre Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

07.10.26, 15:38 , Zustimmungen